Versteigerungen

Kategorie · Uhren & Schmuck

Uhren, Schmuck, Edelmetalle & Kunst aus amtlichen Versteigerungen

Markenuhren, Gold- und Silberschmuck, Edelsteine, Münzen und Kunstgegenstände aus amtlichen Pfändungen, Pfandleihen und Konkursliquidationen.

44öffentliche Objekte
4Kantone mit Angeboten
0Steigerungen vor Ort
44Online-Auktionen
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Aktuelle Ausschreibungen: Uhren & Schmuck (44)

Kantone mit aktuellen Angeboten (Uhren & Schmuck)

Uhren, Schmuck und Wertsachen aus amtlicher Verwertung

In Betreibungs- und Konkursverfahren sowie bei Verwertungen nicht ausgelöster Pfänder kommen regelmässig hochwertige Armbanduhren, Ringe, Colliers, Goldmünzen und Kunstwerke zur Versteigerung. Viele dieser Lose werden mit Fotodokumentation über die Online-Plattformen der Ämter oder an Saalsteigerungen verwertet.

Prüfen Sie in der amtlichen Beschreibung insbesondere, ob Zertifikate, Originalboxen oder externe Schätzgutachten vorliegen. Worauf Sie bei Echtheit, Zustand und Aufgeld achten sollten, lesen Sie im Ratgeber Uhren, Schmuck & Luxusartikel ersteigern.

Häufige Fragen

Sind Uhren und Schmuckstücke vom Amt auf Echtheit geprüft?

Viele Ämter lassen hochwertige Uhren oder Schmuckstücke vor der Verwertung durch Fachleute schätzen und vermerken dies im Auktionstext. Eine rechtliche Gewährleistung besteht nach Art. 234 OR jedoch nicht – massgebend sind die Angaben und Dokumente beim Los.

Kann man Uhren und Schmuck vor dem Bieten besichtigen?

Bei Saalsteigerungen gibt es fast immer eine Vorbesichtigung vor Ort. Bei Online-Auktionen veröffentlichen die Ämter Detailfotos und geben im Beschreibungstext an, ob eine Besichtigung nach Voranmeldung möglich ist.

Fallen zusätzlich zum Zuschlagspreis Gebühren oder Mehrwertsteuer an?

Massgebend sind die Steigerungsbedingungen des jeweiligen Amts bzw. der Plattform. In der Regel ist der Zuschlagspreis ohne zusätzliche Aufgelder zu begleichen; allfällige Versand- oder Abholbedingungen stehen direkt in der Publikation.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und die publizierten Versteigerungen in der Schweiz und ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson. Massgebend sind das Gesetz, die Steigerungsbedingungen und die Auskünfte des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts.