Kategorie · Fahrzeuge
Fahrzeuge, Autos & Motorräder aus amtlichen Versteigerungen
Aktuelle Personenwagen, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen und Boote aus Pfändungen und Konkursmassen – vor Ort beim Amt oder direkt in den amtlichen Online-Auktionen.
Aktuelle Ausschreibungen: Fahrzeuge (14)
Motorrad HARLEY-DAVIDSON FLHTCU
Boot Doral 300 MC
Motorrad Kawasaki ER500A
JEEP Renegade 1.5 MHEV
Seniorenmobil HS-898
Seniorenmobil HS-558
Fahrzeug FORD Explorer 4x4, 1.IV. 08.03.2021, 82`315 km
Motorrad Suzuki RV 50
Lieferwagen Toyota Proace
Land Rover RR
Opel Astra K 16SHT ST
E-Bike "Allride"
Wohnwagen «Hobby Prestige» inkl. Vorbau
Ferrari F12, Limousine, grau met. (Pfandverwertung, Online-Auktion)
Kantone mit aktuellen Angeboten (Fahrzeuge)
Autos und Fahrzeuge ab Betreibungs- oder Konkursamt ersteigern
Schweizer Betreibungs- und Konkursämter verwerten regelmässig gepfändete Fahrzeuge sowie Firmenflotten aus Konkursverfahren. Immer mehr Ämter (u.a. in den Kantonen Bern, Thurgau, Zürich, Basel-Stadt und Tessin) nutzen dafür eigene Online-Auktionsplattformen mit Fotos, Startpreis und laufendem Gebot.
Beachten Sie bei Fahrzeugen besonders die Angaben zu Kilometerstand, 1. Inverkehrsetzung, vorhandenem Fahrzeugausweis und Schlüsseln sowie die Abhol- und Barzahlungsfristen. Da nach Art. 234 OR jede Gewährleistung ausgeschlossen ist, empfiehlt sich der Blick in unseren Ratgeber Fahrzeuge ersteigern und Online-Auktionen der Ämter.
Häufige Fragen
Wie biete ich bei einer Online-Auktion für ein Fahrzeug mit?
Sie registrieren sich direkt auf der verlinkten Online-Auktionsplattform des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts. Versteigerungen Schweiz führt Sie per Klick direkt zum Originallos beim Amt.
Gibt es auf ersteigerte Fahrzeuge eine Garantie oder MFK?
Nein. Der Verkauf erfolgt nach Art. 234 OR ohne jede Gewährleistung («wie besehen»). Prüfen Sie in der Beschreibung genau, ob Fahrzeugausweis, Schlüssel und Angaben zur letzten MFK vorhanden sind.
Wann muss ein ersteigertes Fahrzeug bezahlt und abgeholt werden?
Bei beweglichen Sachen ist der Zuschlagspreis in der Regel sofort oder innert weniger Tage vor oder bei der Abholung beim Amt zu bezahlen (Art. 129 SchKG). Die genauen Abholzeiten stehen im Auktionstext.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und die publizierten Versteigerungen in der Schweiz und ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson. Massgebend sind das Gesetz, die Steigerungsbedingungen und die Auskünfte des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts.