Versteigerungen

Kanton Genf (GE) · Betreibungs- & Konkursamt

Zwangsversteigerungen im Kanton Genf (GE)

Alle öffentlich publizierten Zwangsversteigerungen und Online-Auktionen der Betreibungs- und Konkursämter im Kanton Genf – mit Schätzwert, Steigerungstermin und direktem Link zur amtlichen Publikation.

2öffentliche Steigerungen in GE
2Immobilien & Grundstücke
0Fahrzeuge, Schmuck & Mobilien
0Online-Auktionen
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Aktuelle Versteigerungen im Kanton Genf (2)

Betreibungsamt & Konkursamt Versteigerungen im Kanton Genf

Im Kanton Genf (GE) werden gepfändete Vermögenswerte durch die Betreibungsämter und Konkursmassen durch die Konkursämter öffentlich versteigert. Die amtliche Ausschreibung erfolgt in der Feuille d’avis officielle (FAO) des Kantons Genf sowie im SHAB. Bei Grundstücken (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Bauland) wird die Steigerung mindestens einen Monat im Voraus bekannt gemacht (Art. 138 SchKG), und das Lastenverzeichnis sowie die Steigerungsbedingungen liegen mindestens zehn Tage vor dem Termin beim Amt zur Einsicht auf.

Prüfen Sie vor einem Gebot immer die Originalpublikation beim zuständigen Amt im Kanton Genf, nutzen Sie publizierte Besichtigungstermine und klären Sie die geforderte Anzahlung frühzeitig mit Ihrer Bank. Nützliche Grundlagen finden Sie im Ratgeber: Ablauf einer Zwangsversteigerung, Checkliste Liegenschaft ersteigern und Kantone im Überblick.

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen im Kanton Genf

Wo werden Zwangsversteigerungen im Kanton Genf amtlich publiziert?

Die Betreibungs- und Konkursämter im Kanton Genf (GE) veröffentlichen Grundstücksteigerungen und bewegliche Verwertungen in der Feuille d’avis officielle (FAO) des Kantons Genf sowie im SHAB. Versteigerungen Schweiz führt diese Publikationen täglich zusammen und verlinkt bei jedem Eintrag die amtliche Originalquelle.

Wie kann ich an einer Steigerung im Kanton Genf teilnehmen?

Grundstücksteigerungen finden vor Ort am publizierten Steigerungsort statt; Bedingungen und Lastenverzeichnis liegen mindestens zehn Tage vorher beim zuständigen Amt im Kanton Genf auf (Art. 134 SchKG). Bei Online-Auktionen bieten Sie direkt auf dem verlinkten Portal des Amts. Die Amtssprache der Unterlagen ist Französisch.

Wie erfahre ich sofort von neuen Versteigerungen im Kanton Genf?

Auf Versteigerungen Schweiz können Sie nach Kanton Genf (GE) filtern und die Suche im Konto speichern. Mit ★ Premium sehen Sie neu erfasste Objekte im Kanton Genf sofort nach dem Datenabgleich – 48 Stunden vor der allgemeinen Freigabe.

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Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und die publizierten Versteigerungen in der Schweiz und ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson. Massgebend sind das Gesetz, die Steigerungsbedingungen und die Auskünfte des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts.